Angstpatienten

Eine Operation ist nie angenehm. Sind Ihre Ängste vor einer OP aber so groß, dass Sie einen notwendigen Eingriff aufschieben oder dauerhaft vermeiden möchten, können wir Ihnen Hilfe anbieten.

Schlechte Erfahrungen beim Zahnarzt, vor allem in der Kindheit, sind der häufigste Grund für eine übermäßige Angst vor einem Zahnarztbesuch. Häufig werden dadurch notwendige Behandlungen zu lange aufgeschoben und verzögert. Dies kann für Ihre Gesundheit von Nachteil sein und die Therapie aufwendiger machen.

Wenn Sie zu dem nicht gerade kleinen Anteil an Menschen zählen, die unter einer so genannten Zahnarztphobie leiden, bieten wir Ihnen in unserer Praxis gern Unterstützung und Hilfe an:

Wir nehmen uns Zeit!

Bei der Befunderhebung und Untersuchung gehen wir behutsam vor und nehmen uns ausreichend Zeit, um auf Ihre Sorgen einzugehen.

Wir nehmen Ihre Ängste und Sorgen ernst!

Das Problem der Zahnarztphobie ist uns bestens bekannt. Meist können Patienten mit einer solchen Einschränkung jedoch mit ausreichend Zeit und einer Phase der Vertrauensbildung  unter örtlicher Betäubung zahnärztlich behandelt werden. Zur Angstlinderung können wir Ihnen auch einen sogenannten Dämmerschlaf anbieten. Eine umständliche und risikoreichere Vollnarkose kann – gerade bei kleineren Eingriffen – häufig vermieden werden.

Unserer Erfahrung nach ist die größte Angst die vor Schmerzen während des Eingriffs und das Gefühl des Ausgeliefertseins. Wir versprechen Ihnen ein behutsames Vorgehen. Sie bestimmen das Tempo und können jederzeit die Behandlung unterbrechen und eine Pause einlegen. Die Behandlung im Dämmerschlaf nimmt Ihnen die Angst und Aufgeregtheit. Als positiver Nebeneffekt trübt das Medikament auch die Erinnerung an den Eingriff.

Häufig gestellte Fragen.

Wer trägt die Kosten für Narkose oder Dämmerschlaf?

Die Kosten für eine Behandlung im Dämmerschlaf werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Da Preisangaben im Internet zu medizinischen Leistungen nicht zulässig sind, bieten wir Ihnen im Rahmen Ihrer medizinischen Aufklärung die Erstellung eines individuellen Kostenvoranschlags für unsere Leistung an. Die Kosten für eine Vollnarkose werden  ebenfalls meist nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Eine Ausnahme können die folgenden Fälle bilden:

  • Zahnarztphobie (Attest von einem Facharzt für Psychiatrie oder psychotherapeutische Medizin)
  • Geistige oder körperliche Erkrankung, wodurch der Patient nicht in der Lage ist, den Eingriff in örtlicher Betäubung durchführen zu lassen
  • Allergien gegen bestimmte Betäubungsmittel
  • Umfangreicher Eingriff, der in örtlicher Betäubung nicht zumutbar wäre