Zahnfreilegung

Freilegung von verlagerten Zähnen im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie

Selten brechen die bleibenden Zähne nicht in die Mundhöhle durch. Sie verbleiben im Kieferknochen und können dort falsch ausgerichtet sein. Durch die Kombination einer kieferorthopädischen Behandlung und einer chirurgischen Freilegung des Zahns kann dieser häufig in die Zahnreihe eingegliedert werden.

Bei der Freilegung eines Zahns wird der Knochen um den verlagerten Zahn chirurgisch entfernt und ein kieferorthopädisches Halteelement (Bracket einer Zahnspange) auf den betroffenen Zahn geklebt. Ihr Kieferorthopäde kann dann durch kontinuierlichen Zug an dem Zahn diesen in die Zahnreihe mobilisieren. Der Eingriff kann in der Regel schonend in örtlicher Betäubung durchgeführt werden. Es verbleibt lediglich eine kleine Wunde am Zahnfleisch durch die eine Mini-Feder an die Zahnspange geführt wird.

Auf Wunsch ist eine Durchführung in Sedierung (Dämmerschlaf) ebenfalls möglich.

Häufig gestellte Fragen.

Wie wird eine chirurgische Zahnfreilegung im Rahmen einer KFO-Behandlung geplant?

Ihr behandelnder Kieferorthopäde legt den Zeitpunkt der Zahnfreilegung fest und wird Sie an uns überweisen. Vor dem Eingriff wird anhand einer 3D-Röntgenaufnahme (DVT) die genaue Lage des freizulegenden Zahns im Kiefer von uns analysiert. Ziel ist es, eine möglichst schonende Operation durchzuführen, ohne Nachbarstrukturen wie Zahnwurzeln oder Nerven zu schädigen.

Wie geht es nach der Zahnfreilegung weiter?

Idealerweise haben Sie noch am OP-Tag oder spätestens einen Tag nach dem Eingriff einen Termin bei Ihrem Kieferorthopäden. Dieser wird dann festlegen, wann und wie viel Kraft auf den retinierten Zahn ausgeübt wird. In der Regel wird damit bereits unmittelbar nach der OP begonnen.