Risikopatienten

Behandlung von Patienten mit Vorerkrankungen und Risikofaktoren

Blutverdünnung, Antiresorptiva, Diabetes mellitus, Immunsupressiva, Chemotherapie: Hier finden Sie Informationen über die Besonderheiten, die bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen jeweils zu beachten sind.

Das Alter der Bevölkerung steigt und damit auch die Zahl sogenannter „Risikopatienten“. Dies sind Patientengruppen mit Vorerkrankungen und/oder der Einnahme von einer Vielzahl an Medikamenten. Ob Sie zu dieser Gruppe gehören und spezielle Vorsichtsmaßnahmen bei einem zahnärztlich-chirurgischen Eingriff getroffen werden müssen, erfahren Sie meist schon im Vorfeld von Ihrem Hausarzt. Aufgrund unserer klinischen Ausbildung und langjährigen Erfahrung können wir Sie individuell und kompetent beraten, ob und ggf. welche speziellen Vorkehrungen bei einem chirurgischen Eingriff notwendig sind. Das genaue Vorgehen wird bei einem Beratungsgespräch festgelegt. Bei Bedarf arbeiten wir auch eng mit Ihrem Hausarzt oder Internisten zusammen.

Häufig gestellte Fragen.

Was gilt als Risikofaktor bei einem zahnärztlichen/kieferchirurgischen Eingriff?
  • Blutverdünnende Medikamente (so genannte Antikoagulantien und Thrombozytenaggregationshemmer) wie z.B. Marcumar, Eliquis, Lixiana, Clopidogrel, aber auch ASS, sind nur eine Auswahl möglicher Präparate, bei denen die Blutgerinnung gehemmt wird. Das Blutungsrisiko steigt, weshalb das Behandlungskonzept klar definiert werden muss und spezielle Vorkehrungen getroffen werden müssen.
  • Medikamente, die die Knochenstabilität erhöhen sollen: so genannte Antiresorptiva oder Bisphosphonate. Diese werden bei Osteoporose, aber hauptsächlich bei Knochenmetastasen v. a. bei Brust- und Prostatakrebs eingesetzt. Aber auch andere Tumorpatienten können diese Medikamente erhalten.
  • Immunsupression bei chronischen Autoimmunerkrankungen: v.a. Methotrexat (MTX) bei Rheuma.
  • Chemotherapie: Hierdurch werden meist die weißen Blutzellen zur Abwehr von Infektionen geschwächt.
  • Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich, auch wenn diese schon länger abgeschlossen ist.
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit): Hierbei kommt es zur schlechteren Wundheilung aufgrund einer geringeren Durchblutung der Wunden.
Muss die Blutverdünnung abgesetzt werden?

Mittlerweile sind sich die Experten aus der Inneren Medizin und der operativen Zahnmedizin einig: Die Blutverdünnung soll nicht abgesetzt werden. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen. Eine ausführliche Beratung und ein individuelles Therapiekonzept muss in jedem Fall vor einem chirurgischen Eingriff der Mundhöhle erfolgen.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Beratungstermin den Medikamentenplan mit, den Sie von Ihrem Hausarzt oder Internisten erhalten haben.

Setzen Sie das Blutverdünnungsmedikament NIE selbstständig und ohne Rücksprache mit einem Arzt ab.

Was ist bei Bisphosphonaten (Antiresorptiva) zu beachten?

Diese Medikamente hemmen den Knochenstoffwechsel und es kommt schnell zu chronischen Wundheilungsstörungen. Dies wird als Kiefernekrose oder Bisphosphonatnekrose bezeichnet. Dabei können im Verlauf Zähne und sogar Kieferknochen verloren gehen.

Zunächst ist es wichtig zu erkennen, dass ein solches Risiko vorliegt. Die Medikamente werden nicht nur als Tabletten, sondern unter Umständen auch in größeren zeitlichen Abständen durch den Hausarzt gespritzt. Oftmals ist sich der Patient dessen gar nicht mehr bewusst. Außerdem haben die Medikamente durch eine sehr lange Halbwertszeit im Körper noch nach Jahren das Potenzial, eine Kiefernekrose auszulösen.

Wir führen grundsätzlich eine ausführliche Anamnese durch, um dies nicht zu übersehen. Wenn Sie zur Risikogruppe gehören, sollte jeder operative Eingriff in der Mundhöhle nur durch einen erfahrenen Arzt/Zahnarzt unter besonderen Vorkehrungen durchgeführt werden.

Sollte die Medikamentengabe erst noch geplant sein, muss im Vorfeld eine so genannte Fokussuche durchgeführt werden, um möglichen Behandlungsbedarf, wie z. B. Entzündungsherde im Kiefer, frühzeitig zu erkennen und vor der Medikamentengabe zu behandeln. Wir unterstützen Ihren Hauszahnarzt hier gerne und können bei Bedarf auch ein 3D-Röntgenbild zur weiterführenden Diagnostik durchführen.

Was sind Anzeichen einer Kiefernekrose?

Wunden, Entzündungen, Schmerzen oder gar freiliegender Knochen können Symptome einer beginnenden oder fortgeschrittenen Kiefernekrose sein. Nicht abheilende Wunden im Mund sollten grundsätzlich spätestens nach 14 Tagen durch einen Arzt abgeklärt werden. Dabei muss nicht immer ein zahnärztlich-chirurgischer Eingriff vorausgegangen sein. Auch Prothesendruckstellen können der Auslöser einer Kiefernekrose sein. Wird dies frühzeitig erkannt, kann mit entsprechenden Maßnahmen und einem klar definierten chirurgischen Protokoll Schlimmeres verhindert und eine Heilung herbeigeführt werden.

Wir haben große Erfahrung mit der Diagnostik und Therapie dieses Krankheitsbildes. Ihr Zahnarzt wird Sie bei Bedarf an uns für die Durchführung der chirurgischen Therapie überweisen.